Wann kann das Institut für Computer Forensik Gera helfen?

Wann immer:

  • eine unabhängige fachliche Beratung oder Information benötigt wird
  • im Rahmen einer Finanzierung eine Bewertung nötig ist
  • eine Datenmanipulation oder Urheberrechtsverletzung festgestellt werden muss
  • ein fachlicher Streit gerichtlich oder außergerichtlich geklärt werden muss
  • der Zustand eines Gegenstandes, etwa zu Beweiszwecken festgestellt werden soll
  • eine Schadensplausibilität durch Nachstellen von Schäden in Testversuchen notwendig ist

So ist von uns bei einem Streit über EDV-System-Mängel ein Sachverständigengutachten zu erstellen. Auch innerhalb eines Schlichtungsverfahrens und des Schiedsgerichtes wird in der Regel ein solches Gutachten erforderlich. Grundsätzlich sind wir in allen Verfahren für beide Parteien tätig. Im Gerichtsverfahren wird dies jedoch vom Richter veranlasst. So sind bei der Beweiserhebung beide Parteien zu informieren bzw. einzuladen.

Darüber hinaus bieten wir auch private Sachverständigengutachten, das auch Parteigutachten genannt wird, welches im Auftrag nur einer Partei entsteht. Im Gegensatz zum gerichtlichen Auftrag handelt es sich hierbei um einen privatrechtlichen Auftrag. Dies ist oft zur Voruntersuchung, zur Vermeidung weiterer Streitigkeiten oder zur Prozessvorbereitung notwendig.

Vor allem Parteien, die sich aufgrund eines unterschiedlichen Kenntnisstandes in EDV-Fragen nicht adäquat äußern können, sollten sich nicht nur einen Rechtsbeistand suchen, sondern auch einen technischen Beistand in Form eines Privatgutachten nehmen.

Vergleicht man die herkömmlichen Beratungsdienstleistungen mit den Sachverständigenleistungen, stellt man fest, dass im Bereich der Beratung die pragmatische Problemlösung gefordert wird. Hingegen werden Sachverständigenleistungen als die Bewertung und Dokumentation von bestehenden sowie von kausalen Zusammenhängen gesehen. Dem Sachverständigen kommt somit die Aufgabe einer nachvollziehbaren Sachverhaltsdarstellung zu. Diese ermöglicht u.U. eine spätere gerichtliche Verwertung.

Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind:

  • Aufklärung von Betrugs- und Untreuehandlungen
  • Plausibilitätsprüfung des Schadenhergangs und aller möglichen Fehlerursachen
  • Begutachtung von Schäden, deren Ursachenanalyse und Behebungsmaßnahmen
  • Fertigstellungsbescheinigungen nach neuem Werksvertragsrecht
  • Versicherungsgutachten
  • Privatgutachten
  • Gerichtsgutachten
  • Begleitung eines Lasten und Pflichtenheftes während eines Projektverlaufes
  • Bewertung von Funktionalitäten, Lauffähigkeiten sowie die Mängelfeststellung
  • Beweissicherungsverfahren
  • Begutachtung von Datenmanipulationen
  • Lizenzauswertungen
  • Teilnahme an Durchsuchungsmaßnahmen
  • Funktionalitätsgutachten bei EDV-Systemen und TK-Anlagen
  • Wertermittlung von Software und Softwarekomponenten bzw. Hardware
  • Technologiebewertung, Systemanalyse
  • Außergerichtliche Schlichtungsverfahren Mediation / Schiedsverfahren
  • Abnahme IT Projekte
  • Fertigstellungsbescheinigung § 641a BGB
  • Bewerber Assessment für Entscheidungsfindung

etc.