Wenn Sie selbst entwickelte Software als Sacheinlage einbringen wollen, in Ihrer Bilanz wertstellen oder kaufen/verkaufen wollen, benötigen Sie ein Wertgutachten.

Wir erstellen solche Wertgutachten nach den etablierten Regeln des Instituts der Wirtschaftsprüfer IDW und damit im Einklang mit den geltenden steuerlichen und handelsrechtlichen Gesetzen. Die Wertermittlung ist auch für neuartige, innovative Software ohne direkten Vergleichsmarkt oder ohne bisherige Abverkäufe möglich, wie auch in solchen Fällen, wo keine Aufzeichnungen über den Erstellungsaufwand vorliegen oder dieser in Eigenleistung erbracht wurde.

Sie möchten einen aussagekräftigen Wertansatz, diesen aber nicht bilanziell ausweisen oder Stammkapital ersetzend in eine Gesellschaft einbringen?
Setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.