Ein außergerichtliches Verfahren
Mediation bezeichnet eine Verhandlung zwischen Konfliktparteien im Beisein eines neutralen Dritten (Mediator), der die Verhandlung nach einem strukturierten Ablauf leitet.
Während der Tätigkeit als Sachverständiger erfahren wir nicht selten, dass selbst kleinste unterschiedliche Ansichten so auswuchern und eskalieren können, dass zu guter Letzt ein Gericht bemüht werden muss. Selbst wenn das eigentliche Problem gelöst schien, geht in manchen Fällen ein langwieriges, juristisches Ringen um Urheberrechte, Abstandszahlungen, Vertragsstrafen, Schadensersatz, Kündigung von Verträgen in die nächste Runde.
Wir als Mediator betrachten beide Parteien und arbeiten zusammen an der Klärung der Zusammenhänge und bieten einen außergerichtlichen Weg der Konfliktregelung, der sich auf alle persönlichen und sachlichen Aspekte zur Bewältigung eines Konfliktes zwischen zwei oder auch mehreren Beteiligten bezieht.