ICF Das Institut für Computer Forensik aus Gera in Thüringen ist Ihr Ansprechpartner für Datenanalyse und Datenrettung, mit schnellen und effektiven Methoden zur Datenwiederherstellung bei unerwarteten Datenverlust. Sowie eine echte Alternative um zu hohe Kosten für eine Datenrekonstruktion von Beginn an durch professionellen Forensikern und Datenrettern zu vermeiden. Bitte richten Sie Ihre Datenrettungsanfrage über unser Kontaktformular oder direkt unter 0365-7109258. Unser PC Notdienst und Datenrettungsnotdienst wird Sie umfassend beraten.
Wir sind auf Festplatten und SSD-Speicher spezialisiert egal welcher Typen, Modelle oder Hersteller. Es besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit alle Daten zu retten sofern, nicht dass Magnetfeld, in dem sich Ihre Daten befinden, signifikant zerstört wurde.
Wir sind spezialisiert auf Datenwiederherstellung nach physischen und logischen Schäden durch mechanischen und elektrischen Ausfall oder Software-Korruption.
Typische Symptome von Festplattenfehlern sind: Schleifen und kratzen, klickt oder klackert, Festplatte piept oder fiept, HDD wird nicht erkannt, HDD startet nicht.
HINWEIS: Die aufgeführten Symptome und Fehlerbilder einer Festplatte sind schwerwiegende Probleme, die unbedingt sehr ernst genommen werden müssen. Wenn man die Chance auf eine erfolgreiche Rettung der Daten hochhalten will, ist von einer eigenständigen Reparatur der Festplatte abzusehen.
Ihre Daten wurden verschlüsselt: welche Art von Ransomware oder Verschlüsselungsvirus Sie haben, können wir Ihnen mitteilen, ob Ihre wertvollen Geschäftsdaten wiederhergestellt werden können. Unsere kompetente Datenwiederherstellungsberatung nimmt Ihnen die Mühe und minimiert Ausfallzeiten. Das Institut für Computer Forensik Gera hat eine Reihe von Lösungen entwickelt sodass wir Ihre Daten möglichst schnell bereitstellen können.
Die Wiederherstellung von Daten aus defekten Speichermedien erfordert oft ein Eingreifen in das Innere dieser Datenträger unter besonderen Laborbedingungen, um dann mit speziellen Hardware und Softwaretools an die verschwundenen Daten zu gelangen.
Schon vor der eigentlichen professionellen Datenrettung sind zur Entscheidungsfindung der erfolgversprechenden Vorgehensweise Analysen notwendig z.B. über die Ursachen des Datenverlustes. Vor kostenrelevanten Arbeitsschritten Infomieren wir Sie über Erfolgsaussichten und damit verbundenen Arbeitsaufwand.
Die Wiederherstellung von Daten aus defekten Speichermedien erfordert oft ein Eingreifen in das Innere dieser Datenträger unter besonderen Laborbedingungen, um dann mit speziellen Hardware und Softwaretools an die verschwundenen Daten zu gelangen.
Schon vor der eigentlichen professionellen Datenrettung sind zur Entscheidungsfindung der erfolgversprechenden Vorgehensweise Analysen notwendig z.B. über die Ursachen des Datenverlustes. Vor kostenrelevanten Arbeitsschritten Infomieren wir Sie über Erfolgsaussichten und damit verbundenen Arbeitsaufwand.
Wir reparieren unter bestimmten Voraussetzungen Festplatten mit dem Ziel, keine für den Kunden aufwendige und unter Umständen kostenintensive Datenrettung durchführen zu müssen. 25 Prozent der bei uns eingehenden Festplattenfehler lassen sich so schneller und preisgünstig beheben. Die Chance viel Geld zu sparen und dabei in der Regel alle Ihre Daten zu erhalten, sollten Sie sich auf keinen Fall entgehen lassen. Tel. +49 365-71092-58
Profitieren Sie von unserer kostenlosen telefonischen Beratung. Kontaktieren Sie uns bevor Sie womöglich selbst versuchen wollen Daten wiederherzustellen.
Leider kommt es oft vor, dass Daten unwiederbringlich verloren gehen, wenn bevor die Datenträger bei uns eintreffen, die Fehlerursache nicht richtig erkannt wird und von Beginn an die nötigen wichtigen Schritte zur Datenrettung ausbleiben oder gar falsche Maßnahmen erfolgen. Oft gibt es nur einen einzigen Versuch oder Möglichkeit Ihre Daten zu retten. Öffnen Sie daher unter keinen Umständen selbst die Festplatte! Auch eine voreilige Neuinstallation eines Betriebssystems auf dem vermutlich beschädigten Datenträger kann Datenbereiche unwiederbringlich überschreiben in der Ihre wichtigen Arbeitsdateien liegen könnten.
Senden Sie bitte Ihre Datenträger oder Ihre mobilen Geräte sorgfältig und sicher verpackt an:
Institut für Computer Forensik, GP Keplerstr. 6-8, 07549 Gera
Alle Preisangaben verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19 %.
Wie Sie sich sicher denken können, sind in jeder Hinsicht keine zwei Datenrettungsszenarien identisch. Jede Wiederherstellung von Daten ist ein eigener individueller Prozess und kann nicht automatisiert und deshalb auch nicht vor vorne herein preislich fixiert werden. Trotzdem haben wir unseren Arbeitsablauf so gestaltet, dass wir unserem Motto, der transparenten Kostenaufstellung, gerecht werden können. So können wir jetzt unser Angebot hinsichtlich des Austausches der Schreib-Leseeinheit mit einem Festpreis IDE und SATA bis 2TB von 148,00 Euro inkl. MwSt. festlegen.
Eine Datenrettung durchführen zu lassen und höchsten Ansprüchen gerecht werden? Alles machbar. Reinraum heißt das Zauberwort. Jedoch sind mit diesem Begriff sehr hohe und oft auch unnötige Kosten verbunden. Überdurchschnittliche Erfolgschancen bei der Rettung von Daten genauso wie bei forensischen Aufgabenstellungen erfüllen wir, indem uns für diverse Eingriffe ins Innenleben einer Festplatte luftdicht und staubfreie Handschuhboxen mit Schleuse inklusive je zwei Schlauch-Anschlüssen zur Begasung und gefilterten Belüftung zur Verfügung stehen. Hohe Reinraum kosten müssen Sie bei uns nicht fürchten.
Forensik als Ableger der Informationssicherheit ist weitaus weniger entwickelt als Penetrationstests oder die Installation von Schutzanwendungen. Ein kompetenter Ansatz bei der Durchführung digitaler Beweismittel stellt nicht nur das Bild eines möglichen Vorfalls wieder her, sondern ermöglicht auch die Ermittlung der Wege und Voraussetzungen für das Auftreten des Vorfalls.
In diesem Zusammenhang bieten wir folgende Dienstleistungen an:
Bitte beachten Sie:
Um an die Beweise zu gelangen, müssen wir besondere Vorkehrungen treffen, denn die Beweise müssen so sichergestellt werden, dass diese nicht oder möglichst wenig verändert werden. Auch spätere Veränderungen müssen erkannt und verhindert werden. Dies gilt besonders für die gesamte Beweismittelkette. Allein das Einschalten eines Computers vernichtet Beweise, es können belastende oder auch entlastende Beweise sein, welche nicht mehr ausgewertet werden, da sie nicht gefunden werden können.
Sie haben eine Nachricht (E-Mail) von einer Person erhalten, die behauptet, der Jugendschutzbrigade (MPS) anzugehören? Diese Nachricht besagt, dass Sie sich mehrerer schwerer Gesetzesverstöße (Kinderpornografie, Pädophilie...) schuldig gemacht haben, und teilt Ihnen mit, dass Ihr Fall ohne Ihre Antwort an die Behörden weitergeleitet wird, um möglicherweise strafrechtlich verfolgt zu werden? Er erwähnt auch, dass der Fall bei Nichtbeantwortung öffentlich gemacht wird? Kein Grund zur Panik! Es handelt sich um einen Betrugsversuch, der darauf abzielt, Sie zu verängstigen, um Ihnen Geld zu stehlen!
Seit Sommer 2020 hat Cybermalveillance zahlreiche, noch immer laufende Kampagnen mit Betrugsnachrichten identifiziert, die sich als Nationalpolizei, Nationalgendarmerie und in jüngster Zeit auch als europäische Polizeibehörde Europol oder internationale Polizeiorganisation Interpol ausgeben.
Dieser Artikel analysiert diese Bedrohung und gibt Ratschläge und Empfehlungen, wie man ihr begegnen kann.
Internetnutzer, die Opfer dieses Betrugsversuchs geworden sind, erhalten eine Nachricht von einer Person, die behauptet, der Brigade zum Schutz von Minderjährigen (Brigade de Protection des Mineurs - BPM) anzugehören. Diese Person stellt sich als "Commissaire Divisionnaire, Chef de la BPM" vor. Um dem Vorgehen und der Legitimität der erhaltenen Nachricht Glaubwürdigkeit zu verleihen, werden die Namen verschiedener fiktiver oder tatsächlicher Führungskräfte der Nationalpolizei, der Gendarmerie und sogar des europäischen Polizeidienstes Europol genannt, deren Identität ebenfalls missbraucht wird (siehe Kasten am Ende des Artikels).
In dieser Nachricht wird mitgeteilt, dass der Internetnutzer nach einer Untersuchung der "Cyber-Infiltration" sich verschiedener Straftaten an Minderjährigen schuldig gemacht hat: Kinderpornografie, Pädophilie, Exhibitionismus, Cyber-Pornografie, Sexhandel. Der Betrüger nimmt anschließend einen juristischen Diskurs an, indem er die erschwerenden Umstände in Bezug auf die angeblichen Taten, die dem Opfer vorgeworfen werden, erwähnt und behauptet, er verfüge über Beweise für die Straftaten. Dem Opfer wird ein Gerichtsverfahren angedroht, wenn es nicht innerhalb von 72 Stunden auf die Nachricht antwortet.
Sein Fall wird dann an den "stellvertretenden Staatsanwalt des Landgerichts Créteil" weitergeleitet, der auf Cyberkriminalität spezialisiert ist. Um die Glaubwürdigkeit des Betrugs zu erhöhen, wird auch hier die Identität verschiedener existierender oder fiktiver Führungskräfte des Justizministeriums missbraucht (siehe Kasten am Ende des Artikels).
Der Betrüger gibt auch an, dass gegen das Opfer ein Haftbefehl ausgestellt wird, dass es als "Sexualstraftäter" registriert wird und dass der Fall an "nationale Nachrichtensender" weitergeleitet wird, damit die Angehörigen des Opfers über seine angeblichen Machenschaften informiert werden.
In einigen berichteten Fällen und ebenfalls mit dem Ziel, den Betrug glaubwürdig zu machen, wird in der Nachricht die angebliche IP-Adresse des Rechners des Opfers erwähnt (eine IP-Adresse ist eine Identifikationsnummer eines Geräts, das mit dem Internet verbunden ist).
Schließlich nennt der Betrüger in seiner Nachricht eine E-Mail-Adresse, damit das Opfer antworten und den Austausch fortsetzen kann, bei dem er später eine Geldsumme verlangt, um die Anklage fallen zu lassen.
Die Antwort ist einfach: Nein! Denn es handelt sich um einen einfachen Betrug, der darauf abzielt, leichtgläubige Opfer zu betrügen, indem er ihnen mit falschen Anschuldigungen Angst macht. Im Rahmen dieser bösartigen Nachrichtenkampagnen ist es das Ziel der Betrüger, Geld zu stehlen, indem sie verschiedene Triebfedern nutzen.
Zunächst einmal wird eine angstauslösende Botschaft mit einem stark hervorgehobenen offiziellen Logo, der Verwendung und dem Missbrauch der Identität bestimmter Dienste der Nationalpolizei (Brigade de Protection des Mineurs, Direction Centrale de la Police Judiciaire...), der Nationalgendarmerie, von Europol und des Justizministeriums sowie mit sehr schwerwiegenden Vorwürfen (Kinderpornografie, Pädophilie...) verbreitet.
Auf der Ebene der Argumentation gibt der Betrüger an, die Beweise für die dem Opfer vorgeworfenen Taten zu besitzen, und verwendet juristische Fachbegriffe, um dem Opfer noch mehr Angst zu machen, indem er beispielsweise "das Gesetz vom März 2007" oder erschwerende Umstände erwähnt, die im Rahmen dieser Art von Taten festgehalten werden können. Die Botschaft betont, dass das Opfer dringend eine Antwort (72 Stunden) benötigt, um nicht bestraft zu werden. Sie spielt auch mit der Angst vor den Folgen eines Fehlers im Rahmen der Ermittlungen oder auch mit Schuld- und Schamgefühlen, indem sie damit droht, dass die Angehörigen des Opfers von den Vorfällen erfahren und die Medien darüber berichten werden.
Um die Glaubwürdigkeit zu erhöhen, werden außerdem die Namen von Führungskräften der Nationalpolizei und der Nationalgendarmerie, sogar von Europol, sowie des Justizministeriums genannt und unter Anmaßung ihrer Identität verwendet. Als Beweis für den Identitätsdiebstahl ist zu nennen, dass Frau Yvette Bertrand, Polizeikommissarin (commissaire divisionnaire de police) der Nationalpolizei, zwar zwischen 1995 und 2010 der Brigade zum Schutz von Minderjährigen (Brigade de Protection des Mineurs, BPM) angehörte, jedoch am 1. Oktober 2014 ihre Pensionsansprüche geltend machte, wie im Amtsblatt angegeben.
Wenn die Nachricht nicht von einer Adresse mit der Endung @interieur.gouv.fr gesendet wurde, handelt es sich außerdem um eine betrügerische Nachricht. Öffentliche Verwaltungen kommunizieren nämlich immer unter Verwendung ihres Domainnamens wie @interieur.gouv.fr für das Innenministerium oder @dgfip.finances.gouv.fr für die Steuerbehörde. In den zahlreichen Fällen, in denen von diesem Betrug berichtet wurde, gab es keine einzige Nachricht mit einer Absenderadresse, die auf @interieur.gouv.fr endete. Auch die E-Mail-Adressen, auf die die Opfer antworten sollen, um den Austausch fortzusetzen, verfügen nicht über den Domainnamen @interieur.gouv.fr. Beispiele hierfür sind
Auch die IP-Adresse, die manchmal in den von den Opfern erhaltenen Nachrichten angegeben wird, z. B. 146.29.7.458, ist sehr oft falsch. Die Zahlen, aus denen eine echte IP-Adresse besteht, sind nie größer als 255, was bei der oben genannten IP-Adresse nicht der Fall ist.
Zu beachten ist, dass diese Nachricht zahlreiche Darstellungs- und Rechtschreibfehler enthält, die für ein offizielles Schreiben unüblich sind und die Aufmerksamkeit der Opfer wecken könnten. So heißt es beispielsweise "Brigade de protections des mineurEs" statt "Brigade de protection des mineurs" (Schutzbrigade für Minderjährige).
- Jean-Michel ALDEBERT
- Régis ALLEGRI
- Hugo ARER
- Mireille BALLESTRAZZI
- Fabien BASQUIN
- Solange BASTIDES
- Laure BECCUAU
- Catherine DE BOLLE
- Véronique BECHU
- Anne BENEJEAN
- Christine BERNIER
- Eric BEROT
- Guy BERTRAND
- Yvette BERTRAND
- Christine BOBET
- Marc BOGET
- Catherine DE BOLLE
- Joelle BONIN
- Catherine BONNET
- Jérôme BONET
- Mélanie BRIARD
- Bruno BUSSENET
- Maryvonne CAILLIBOTTE
- Karine CHABOT
- Catherine CHAMBON
- Patrick CHAUDET
- Marc CIMAMONTI
- Chantal CLAVIJO
- Philippe COLMAR
- François DAOUST
- Véronique DEGERMANN
- Laurence DELAUTEL
- Véronique DELCOURT
- Nicolletta DELLA VALLE
- Guillaume DINH
- Céline DUMONT
- Bertrand DUPLEX
- Martine DUPUIS
- Vianney DYEVRE
- Jürgen EBNER
- Denis FAVIER
- Sonia FIBLEUIL
- Jacqueline FOURNIER
- Éric FREYSSINET
- Christophe FUCHS
- Paul-Alexandre GILLOT
- François GOETZ
- Marc GUIRIMAND
- Sabine HAEUBLEIN
- Rémy HEITZ
- Jérôme KASPARIAN
- Olivier KIM
- Marc JAYLET
- Bruno JOCEKRS
- Pascal LALLE
- Stéphane LAPEYRE
- Guirec LE BRAS
- Jean-Philippe LECOUFFE
- Jérôme LEONNET
- Nicolas LERNER
- Richard LIZUREY
- Jean-Pierre LONGIN
- Valérie MALDONADO
- Jean-Claude MARIN
- François-Xavier MASSON
- Eric MAUREL
- Jean-Philippe MESCLE
- Marc DE MESMAEKER
- François MOLINS
- Christophe MOLMY
- Eric MORVAN
- Jean-Dominique NOLLET
- Emmanuelle OSTER
- Isabelle PARNETTI
- Romain PASCAL
- Louis PAUTY
- Brigitte PERONNET
- Catherine PONTHIER
- Sébastien POSSEMÉ
- Myriam QUÉMÉNER
- Christian RODRIGUEZ
- Christian SAINTÉ
- Herr Jürgen STOCK
- Hugues SUBLET
- Bernard THIBAUD
- Patrick TOURON
- Frédéric VEAUX
- Brigitte VERNET
In den vergangenen Wochen wurde bekannt, dass rund 2,2 Milliarden Zugangsdaten (E-Mails und Passwörter) im Darknet veröffentlicht wurden. Mit diesen Listen können Hacker Seiten und Systeme - etwa Facebook, Twitter, Adobe und viele mehr - angreifen und so fremde Konten und Accounts übernehmen.
Da uns bei Check Domain die Datensicherheit unserer Kunden sehr wichtig ist, haben wir für Sie hier die wichtigsten Informationen und Tipps rund um den Datendiebstahl zusammengefasst. Bitte kontrollieren Sie im eigenen Interesse möglichst umgehend, ob auch Sie zu den Betroffenen gehören.
Auf der Website des Hasso-Plattner-Instituts können Sie prüfen, ob Ihre Zugangsdaten betroffen sind. Gehen Sie dazu auf die Website: sec.hpi.de/ilc/search - dort geben Sie Ihre E-Mail-Adresse ein. Es wird dann geprüft, ob diese E-Mail-Adresse in den veröffentlichten Listen enthalten ist. Das Ergebnis der Prüfung wird Ihnen an die geprüfte E-Mail-Adresse gesendet.
Auf der Website „haveibeenpwned.com“ haben Sie zudem die Möglichkeit zu prüfen, ob ein Passwort bereits veröffentlicht wurde. Dazu gehen Sie auf die Seite: haveibeenpwned.com/passwords und geben dort ein Passwort ein. Als Ergebnis zeigt Ihnen die Website, ob dieses Passwort bereits veröffentlicht wurde. In diesem Fall sollten Sie das Passwort auf keinen Fall nutzen und/oder sofort ändern.